Sie beziehen Ihr Gas und Ihren Strom aktuell über unsere Grund- und Ersatzversorgung und haben Ihren Vertrag nach dem 3. Dezember 2021 (Gas) bzw. dem 5. Januar 2022 (Strom) abgeschlossen?
Dann empfehlen wir Ihnen den Tarifwechsel in Mein Münster:Strom und Mein Münster:Erdgas. Durch den Wechsel spart ein 3-Personen-Haushalt mit 100 % zertifiziertem Ökostrom und klimaneutralem Erdgas, einer Preisgarantie für zwei Jahre sowie der Online-Option bei einem Stromverbrauch von 3.000 kWh/a und Gasverbrauch 20.000 kWh/a rund 800 Euro im Jahr.
Alle Preise inkl. Mehrwertsteuer von 19 %
Sie wurden bereits schriftlich über unser Produktwechselangebot informiert?
Mit nur wenigen Klicks ist Ihre Energieversorgung auf der sicheren Seite: In unserem Kundenportal liegt unser Angebot für Sie bereit. Melden Sie sich mit Ihrer Kundennummer und der Vertragskontonummer an.
Beide Nummern finden Sie auf dem letzten Anschreiben zu diesem Thema oder Ihren Vertragsunterlagen.
Gerne beraten wir Sie auch persönlich oder telefonisch unter 0251 694 1234.
Mit einer Preisgarantie sichern Sie sich einen festen Strom- und Erdgaspreis für ein bzw. zwei Jahre. Damit schützen Sie sich vor steigenden Energiepreisen, die aus der anhaltenden Energiepreiskrise resultieren können.
Die Stadtwerke Münster stehen für Ihre Energieversorgung ein, gerade in Zeiten, wo andere Energieanbieter Sie im Stich lassen – ohne versteckte Kosten, einseitige Kündigungen oder Preiserhöhungen durch die Hintertür.
Mit grüner Energie leisten Sie Ihren Beitrag zur Energiewende vor Ort, stärken die lokale Wirtschaft und sichern Arbeitsplätze in Münster.
Wir bleiben Ihr zuverlässiger Partner rund um Energie, Mobilität und ein l(i)ebenswertes Münster.
* Die Stadtwerke Münster GmbH garantiert während der Erstlaufzeit des Vertrages einen gleichbleibenden Arbeits- und Grundpreis (Festpreisregelung). Ausgenommen von dieser Preisgarantie sind Änderungen durch die Umsatzsteuer, die entsprechend Ziffer 6.7 der AGB Strom auch während der Preisgarantiefrist weitergegeben werden. Weiterhin ausgenommen sind Änderungen bei Steuern, Abgaben und sonstigen staatlich veranlassten Belastungen wie z.B. die EEGUmlage, der KWKG-Zuschlag, die § 19 StromNEV-Umlage, die OffshoreNetzumlage, die Umlage für abschaltbare Lasten und die Stromsteuer.
** Die Stadtwerke Münster GmbH garantiert während der Erstlaufzeit des Vertrages einen gleichbleibenden Arbeits- und Grundpreis (Festpreisregelung). Ausgenommen von dieser Preisgarantie sind Änderungen durch die Umsatzsteuer, die entsprechend Ziffer 6.7 der AGB Erdgas auch während der Preisgarantiefrist weitergegeben werden. Weiterhin ausgenommen sind Änderungen bei Steuern, Abgaben und sonstigen staatlich veranlassten Belastungen wie z.B. die Energiesteuer.